Allgemeine Geschäftsbedingungen des RubixPotential sàrls Kleingewerbe, 53 am Lëtschert | 8711 Boevange/Attert, Luxemburg (nachfolgend: „RxP“)

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Für alle Angebote und Leistungen der Gesellschaft RubixPotential SARLS, 53 am Lëtschert, L-8711 Boevange/Attert (nachfolgend RxP) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie vom Unternehmen ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

§ 2 Angebote und Preise

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag (Auftrag) mit dem Kunden kommt erst mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns zustande. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich. Wir behalten uns das Recht vor, Preise und Konditionen jederzeit zu ändern.

(2) Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tage der Leistung gültige Preis zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Bei offenkundig fehlerhafter Preisfestsetzung oder bei offenkundigen Rechenfehlern sind wir zu entsprechenden Nachforderungen berechtigt.

(4) Der Kunde erstattet RxP angemessene Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs-, Verwaltungs- und Kommunikationskosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen.

(5) Der Kunde verpflichtet sich die Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt anzutreten. Jegliche Vertagung oder Absage eines vorher vereinbarten Termins muss spätestens vierundzwanzig (24) Stunden (Werkstag) vorher über E-Mail oder Telefon erfolgen, und von RxP bestätigt werden. Bei zusätzlicher Anreise seitens RxP erfolgt dies spätestens zweiundsiebzig (72) Stunden (Werkstage) im Voraus.

(6) Für jeden Termin, der nicht fristgerecht verschoben oder abgesagt wird, ist dennoch der volle Preis an RxP zu entrichten.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind vorbehalten.

§ 6 Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch RxP beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei RxP eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei RxP vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden vollständig erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist RxP berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber in Verzug, ist RxP berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. RxP wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§ 4 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit vorsehen, gilt eine zweimonatige Laufzeit als vereinbart.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 5 Ausführung

(1) RxP wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. RxP ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass RxP bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird RxP Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist RxP gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von RxP unberührt.

§ 6 Haftung

(1) RxP haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RxP nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet RxP nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet RxP nicht. Bereits erbrachte Leistungen gelten auch im Fall einer Löschung als erbracht.

4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, RxP ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial-/Werbematerial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt RxP insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung vollständig frei.

(5) Der Kunde ist für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit einzelner Werbekampagnen ausschließlich verantwortlich.

(6) Das Unternehmen haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die Haftung von dem Unternehmen ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an RxP die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und der nationalen Kommission zum Datenschutz (Commission Nationale pour la Protection des Données; kurz CNPD) einzuhalten.

(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und RxP abzuschließen ist, wird der Kunde RxP vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.

(3) Der Kunde stellt RxP von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das CNPD vollumfänglich frei, es sei denn, RxP hat etwaige Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von RxP maßgebend.

(2) Sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, sind bei Streitfällen alleine die zuständigen Luxemburger Gerichte für die Rechtsprechung verantwortlich.

Es gilt ausschließlich Luxemburger Recht. Bei Geschäften mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.